AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Handelsagentur Eckert GmbH, Marktstraße 21, 79771 Klettgau-Grießen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und Ähnliches. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bestimmungen als angenommen. Mit Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren vorherige Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

II. Angebote, Preise
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Die Preise sind freibleibend. Diese Preise verstehen sich, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ab Werk (EXW) Klettgau-Grießen (INCOTERMS 2010) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Transportkosten.

III. Lieferung
1. Lieferfristen und Termine gelten nach Absprache, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als vereinbart bezeichnet haben. Zugesagte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Den Zwischenverkauf angebotener Artikel behalten wir uns vor.
3. Dem Käufer steht kein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung zu. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
4. Bei allen Bestellungen runden wir die bestellte Menge generell auf ganze Verpackungseinheiten auf und berechnen die sich ergebende Menge. Verpackungseinheiten sind bei uns zu erfragen.
5. Lieferungen auf die Baustelle setzen gut befestigte Anfuhr Wege voraus. Schaden und Abladeverzögerungen, die durch nicht oder schlecht befahrbare Wege entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Kranentladung wird gesondert berechnet.
6. Gelieferte Mehrwegpaletten werden von uns in Rechnung gestellt.
7. Abholer sind für die Ladungssicherung laut VDI-Richtlinie 2700 selbst verantwortlich. Auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung weisen wir ausdrücklich hin.

IV. Zahlungen

1. Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungsdatum ohne weiteres fällig. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Skonto wird nur nach Vereinbarung gewährt. Gewährung von Skonto setzt voraus, dass sonst keine offenen Posten bestehen.
2. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Auslieferung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt, Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe des geltenden Zinses für Kontokorrentkredite berechnet.
3. Erscheint uns die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Abnehmers beeinträchtigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis oder sonstigen Forderungen unserer Firma weder mit Gegenforderungen aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dass Forderungen des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Muster, Proben und Materialbesonderheiten

1. Unsere Ausstellungsstücke, Muster und Proben gelten als annähernd in Bezug auf Qualität, Abmessung und Farbe. Sämtliche Muster sind lediglich als unverbindliche Durchschnittsmuster zu betrachten.
2. Farbabweichungen zwischen Musterfliesen und gelieferten Fliesen sind produktionsbedingt und deswegen kein Reklamationsgrund. Gleiches gilt für Farbdifferenzen zwischen dekorierten und nicht dekorierten Fliesen. Bestimmte Glasuren neigen zur Haarrissbildung und sind kein Reklamationsgrund.
3. Bei Naturprodukten, wie Granit, Marmor, Schiefer und Sandstein sind Differenzen in Farbe und Struktur unvermeidbar und in der Natur des Steines begründet. Je nach Steinart dunkelt, bzw. hellt der Werkstoff unter Lichteinfluss mehr oder weniger nach/auf. Natursteinböden sind für Fußbodenheizungen geeignet.
4. Natursteinnachbildungen weisen oft ein sehr hohes Farbspiel und Aderungen in der Oberfläche auf.
5. Bei Nachbestellungen kann keine Gewahr für Farb- und Größengleichheit gegenüber bereits gelieferter Waren übernommen werden.
6. Verlege- und Montageanleitungen sowie Reinigungs- und Pflegeanweisungen sind für alle bei uns erworbener Produkte unbedingt vor der Verarbeitung oder Montage zu erfragen.
7. Mit elastischen Füllstoffen geschlossene Fugen unterliegen chemischen und/ oder physikalischen Einflüssen und können reißen. Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion überschreiten in der Regel die Elastizität der Fugenfüllstoffe und sind daher nicht als Mangel zu werten. Eine Erneuerung der Fugenfüllstoffe ist ggf. vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden.

VI. Mängelrüge
1. Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingegangen sein.
2. Vom Käufer beanstandete Ware muss bis zur endgültigen Klärung sachgemäß gelagert werden. Eine Teilverarbeitung ist nicht gestattet. Der Untersuchungsbericht erstreckt sich auf die ganze Lieferung. Für mangelhaft gelieferte Ware, die den Qualitätsangaben nicht entspricht, wird nach Rücksendung baldmöglichst Ersatz geleistet. Die Zurücknahme von Waren oder ein Tausch ist nur möglich, wenn diese unbeschädigt und unbearbeitet geblieben sind. Falls die Ersatzlieferung unmöglich oder mangelhaft ist, steht dem Abnehmer das Recht der Minderung oder Wandelung zu. Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, ausgefallener Löhne, entgangenem Gewinn, Miete oder sonstige Ausfälle, können nur geltend gemacht werden, soweit dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Fehlmengen werden nur anerkannt, wenn dieses sofort bei Anlieferung im Beisein unserer Fahrer festgestellt wird.

VII. Warenrückgabe

1. Eine Rücknahme der Ware außerhalb des Gewährleistungsrechtes ist nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich. In diesem Fall wird ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 25% des Warenwertes berechnet. Mehrwegpaletten werden nur unbeschädigt und gegen Vorlage eines Palettenscheins zurückgenommen.
2. Ware die eigens für den Käufer bestellt wurde, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware, die nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterveräußert, bearbeitet oder verarbeitet werden darf, bleibt unser Eigentum, bis der Abnehmer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Vor endgültigem Eigentumsübergang darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Etwaige Pfändungsmaßnahmen Dritter sind uns sofort mitzuteilen. Werden die gelieferten Waren in irgendeiner Form vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises veräußert, so gilt die hierdurch entstehende Kaufgeldforderung bei ihrer Entstehung als an uns abgetreten.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist unser Firmensitz in Klettgau – Grießen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Freiburg im Breisgau.

X. Schlussvorschriften

Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Rechtsverbindlichkeit der Zahlungs- und Lieferungsbedingungen im Übrigen nicht.

Stand 28.02.2015